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Fachschule Sozialpädagogik (PiA)

Zielsetzung

Die Fachschule des Sozialwesens mit der Fachrichtung Sozialpädagogik bildet Erzieherinnen und Erzieher als sozialpädagogische Fachkräfte aus, deren Aufgabe es ist, in sozialpädagogischen Bereichen selbständig tätig zu sein. Die dreijährige Ausbildung findet parallel in der Fachschule des Sozialwesens und den kooperierenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Die Studierenden erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung vom Träger ihrer Einrichtung nach „TVAöD – besonderer Teil Pflege“.

 Die dreijährige Ausbildung, die Theorie und Praxis verzahnt, indem sie parallel in der Fachschule und den Einrichtungen der Kinder - und Jugendhilfe stattfindet, ist ein Prozess, der oft auf ersten bewussten Erfahrungen im absichtsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen z.B. in Kinder- / Jugendgruppen aufbaut und sich während und nach der Ausbildung im Bemühen um eine ständige eigene Weiterbildung  fortsetzt.

Die Inhalte der Lernbereiche stehen im engen Zusammenhang mit den praktischen Tätigkeiten in den sozialpädagogischen Einrichtungen.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und

Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses §30a BZRG, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein darf.

Spezifische Aufnahmevoraussetzungen:

  • Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge (einschlägiger Ausbildungsberuf) von zweijähriger Dauer: Kinderpflerger/in oder Sozialhelfer/in
  • Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 Sozial- und Gesundheitswesen
  • Abschluss der Höheren Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen
  • Fachhochschulreife schulischer Teil, mit zusätzlichem einjährigen gelenkten Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
  • Hochschulzugangsberechtigung (AHR) oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung: einschlägiges Praktikum im Umfang von sechs Wochen (in Vollzeit) oder 480 Stunden (in Teilzeit), zusammenhängend in einer Tageseinrichtung für Kinder.
  • Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, soweit sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.

Dauer

Durch die praxisintegrierte Ausbildung wird eine möglichst praxisnahe Ausbildung gewährleistet. Die Inhalte der schulischen Ausbildung verteilen sich hierbei auf drei Jahre. Der Unterricht findet an zwei bis drei aufeinander folgenden Tagen pro Woche statt. In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in der Praktikumseinrichtung.

 Spezifische Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge (einschlägiger Ausbildungsberuf) von zweijähriger Dauer: Kinderpflerger/in oder Sozialhelfer/in
  • Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 Sozial- und Gesundheitswesen
  • Abschluss der Höheren Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen
  • Fachhochschulreife schulischer Teil, mit zusätzlichem einjährigen gelenkten Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
  • Hochschulzugangsberechtigung (AHR) oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung: einschlägiges Praktikum im Umfang von sechs Wochen (in Vollzeit) oder 480 Stunden (in Teilzeit), zusammenhängend in einer Tageseinrichtung für Kinder.
  • Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, soweit sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.

Lernbereich

berufsübergreifend

Deutsch/Kommunikation

Politik/Gesellschaftslehre

Englisch

Naturwissenschaften

 berufsbezogen

Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln

Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Katholische Religionslehre/Religionspädagogik

Vertiefungsbereich

Projektarbeit

Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Berufspraktikum ist integriert

 

Abschluss

Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher

Dauer: 3 Jahre

Schulort: Olpe

 

Informationsveranstaltung für die FSPiA24

Bitte untenstehende PDF unter "Anhänge herunterladen" beachten. 

 

Ansprechpartner

Manfred Fiebig
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